Visumservice
Mitarbeiter von AHK Mitgliedsfirmen
Mitgliedsfirmen der AHK Greater China profitieren von einem vereinfachten Visumverfahren für ihre Mitarbeiter, die geschäftlich nach Deutschland reisen.
Die Deutsche Botschaft hat ein "AHK- Konto" für die Deutsche Außenhandelskammer eingerichtet. Alle Anträge dieses Kontos werden mit reduzierter Dokumentenliste angenommen.
Reduzierte Unterlagen im gleichen Umfang wie bisher, plus Bevollmächtigung für jeden Visumantrag, der nicht von den Antragstellern persönlich eingereicht wird:
- Antragsformular
- Zwei Biometrische Passfotos
- Reisepass und Kopie der Identitätsseite des Reisepasses
- Kopien früherer Schengen-Visa (falls zutreffend)
- Anstellungsbestätigung des Arbeitgebers (Originaldokument)
- Einladungsschreiben (Originaldokument [wenn es sich bei dem einladenden Unternehmen um die Muttergesellschaft in Deutschland handelt, ist eine scan-/Fax-Kopie des Einladungsschreibens ausreichend])
- Optional: Detaillierter Ablaufplan, wenn der Aufenthalt in Deutschland 2 Wochen überschreitet.
- Reisekrankenversicherung
- Vollmacht des Antragstellers für den Einreichenden zur Beantragung des Visums und zur Abholung des Passes.
Genaue Informationen über alle Typen des Schengenvisums entnehmen Sie bitte folgenden Webseiten:
- Schengenvisum für Geschäftsreisen
- Schengenvisum für Tourismusreisen
- Schengenvisum für Messebesucher/Messeaussteller/Messebauer
- Schengenvisum für Praktika und Fortbildung
- Schengenvisum für Besuch von Familienangehörigen und Bekannten
- Schengenvisum für kurzfristige Studienaufenthalte und Sprachkurse
- Schengenvisum für Schüleraustausch
- Schengenvisum für Seeleute
- Schengenvisum für Ehegatten EU/EWR- oder schweizerischer Staatsangehöriger